Mietvertrag Haustiere Verboten
Das geht gar nicht.
Mietvertrag haustiere verboten. Nur in den seltensten fällen sind haustiere in mietwohnungen und häusern unbeschränkt erlaubt. Trotzdem gibt es einige tierarten die nur mit expliziter erlaubnis des vermieters gehalten werden dürfen. Und selbst wenn der mietvertrag keine regelung beinhaltet oder die tierhaltung pauschal erlaubt muss der vermieter dennoch nicht jedes tier dulden. Dabei ist es in erster linie unerheblich ob es sich um eine zahme hausratte.
Dennoch lohnt es sich das gespräch mit. So können zum beispiel die drohende verschmutzung sowie eine übermäßige abnutzung des mietobjekts gründe sein die tierhaltung zu verbieten. Haustiere sind für viele von ihnen nicht gern gesehene gäste. Die haltung von haustieren in mietwohnungen ist eine strittige angelegenheit.
Ebenso zählen art größe verhalten und anzahl der tiere die persönlichen verhältnisse anzahl und art anderer tiere im haus bisherige handhabung durch den vermieter sowie die besonderen bedürfnisse des mieters. Zudem wäre mit der klausel auch die immer erlaubte kleintierhaltung ausgeschlossen. Das liegt daran dass der vermieter garantieren muss dass durch das tier keine störungen für andere mieter hervorgerufen werden. Ist im mietvertrag nichts geregelt kann der vermieter die haltung von haustieren nicht verbieten.
Das bedeutet jedoch nicht dass alle tiere in einer wohnung gehalten werden dürfen. Mietrecht haustiere dürfen nicht verboten werden 24 02 2014 11 45 uhr om cf haustiere können vom vermieter nicht mehr grundsätzlich verboten werden. Eine mietsklausel mit einem pauschalen haustierverbot oder in der steht der mieter verpflichte sich keine hunde und katzen zu halten ist unwirksam. Und nicht nur das.
Der bundesgerichtshof hat bereits 1993 entschieden dass eine generelle mietvertragsklause die haustiere in der mietsache grundsätzlich ausschließt nicht zulässig ist bgh vii zr 10 92. Für welche tiere brauche ich eine erlaubnis. Selbst wenn der mietvertrag ein grundsätzliches tierverbot beinhaltet darf der mieter dennoch zumindest kleintiere halten. Ein absolutes haustierverbot ist im mietvertrag also nicht möglich.
Ganz klar erlaubt sind herkömmliche kleintiere. Allerdings genügt auch hier nicht die allgemeine lebenserfahrung dass hunde und katzen schmutz verursachen können oder sich. Dazu zählen fische meerschweinchen hamster und kaninchen vögel. Hierunter zählen unter anderem.
Außerdem kommt es durch die haustierhaltung nicht selten zu schäden an der mietwohnung. Eine solche klausel würde mieter unangemessen benachteiligen und keine rücksicht auf seinen individuellen fall nehmen bgh. Das amtsgericht köln entschied im vorliegenden fall allerdings. Die mieterin darf ihren hund in der wohnung behalten.