Mietrecht Haustiere Hunde
Hat der vermieter einmal seine erlaubnis für die haltung eines hundes in der mietwohnung erteilt bedeutet dies nicht dass der mieter sich beliebig viele hunde zulegen kann.
Mietrecht haustiere hunde. Der vermieter ist ohne wesentlichen grund dazu nicht berechtigt. Hier hat der vermieter das recht verbotsklauseln einzubauen. Doch oft hat der vermieter kein mitspracherecht. Das gibt mietern aber nicht jedes recht auf jedes tier.
Wer sich einen neuen hund bzw. Ob im mietvertrag haustiere grundsätzlich ausgeschlossen werden können was der bundesgerichtshof bgh diesbezüglich entschieden hat und was mieter in diesem zusammenhang beachten sollten betrachtet der folgende ratgeber näher. Manchmal versuchen vermieter persönlich besuchern mit hund den zutritt zum haus zu verbieten. Einen weiteren hund zulegen will muss auch das erst beim vermieter anmelden.
Das mietrecht hat für haustiere in einer mietsache regelungen die es zu beachten gilt. Ob hund kaninchen oder königskobra. Kleintiere wie vögel zierfische hamster schildkröten und vergleichbare tiere aber auch katzen darf der mieter ohne einwilligung des vermieters im haushaltsüblichen umfang halten soweit nach anzahl art und unterbringung der tiere eine belästigung von hausbewohnern und nachbarn sowie beeinträchtigungen der mietsache nicht zu erwarten sind. Landen solche fälle vor gericht bekommen vermieter zumindest in städtischen gegenden häufig recht.
Jede andere tierhaltung insbesondere die haltung von hunden bedarf der genehmigung des vermieters. Begründet wird dies damit dass sich im haus hunde nicht aufhalten dürfen hunde nicht erlaubt sind. Wenn eine solche klausel fehlt heißt das aber noch nicht dass ein hund ohne zustimmung des vermieters gehalten werden darf. So steht s drin das ist gemeint haustiere erlaubt.
Gefährliche tiere wie die würgeschlange boa constrictor oder ein listenhund gehören nicht dazu. So entschied auch der bundesgerichtshof dass klauseln welche hunde und katzen generell verbieten unwirksam sind. Die haltung von hunden und katzen liegt somit im erheblichen interesse vieler mieter. Haustiere sind nicht in jedem mietshaus gern gesehen.
Sie meint die üblichen haustiere. Dazu gehören neben den ohnehin zustimmungsfreien kleintieren auch größere ungefährliche tiere wie hunde katzen oder hausschweine. Bei größeren haustieren wie hunden und katzen wird die haltung im mietvertrag geregelt. Diese genehmigung kann aus wichtigem grund.